Erklärung zur Barrierefreiheit

Fassung: 26. Juni 2025
Letzte Aktualisierung: 10. September 2025

Die Niederösterreich-Card GmbH ist bemüht, ihre Website https://www.niederoesterreich-card.at/ im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG, BGBl. I Nr. 76/2023), das mit 28. Juni 2025 in Kraft tritt, barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Niederösterreich-Card https://www.niederoesterreich-card.at/ 

Aktueller Stand der Barrierefreiheit

Die Website (inkl. Webshop) befindet sich derzeit in einem inhaltlichen, technischen und gestalterischen Relaunch. Die Website erfüllt zurzeit noch nicht alle Anforderungen der geltenden Standards der Barrierefreiheit.

Die Website ist derzeit nicht barrierefrei.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Zur Dokumentation des Accessibility-Checks wurde das Report Tool CAAT.report verwendet. 

 

Folgende Stichproben wurden überprüft:

 

Testmethoden und Tools

  • Apple Voice Over
  • Browser Google Chrome und Firefox
  • die Browser-Extensions axe DevTools, Lighthouse, WAVE Web Accessibility Evaluation Tool, HalfAccessible
  • mit Mobilen Geräten unter Android und iOS
  • mit Tastatur und Mouse

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte unserer Website sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten allerdings kontinuierlich daran, die noch bestehenden Barrieren zu beseitigen.

  • Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
    Wir arbeiten regelmäßig an unserer Website und es werden auch Bilder als User-Generated Content von Besuchern der Website hochgeladen. Es kann vorkommen, dass bei der Fülle an Inhalten nicht alle Bilder mit Textalternativen ausgestattet sind.
  • Erfolgskriterium 1.2.5 Audiodeskription (aufgezeichnet)
    Die auf der Website eingebetteten Video- und Audioinhalte werden in erster Linie auf Youtube gehostet. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audio-Beschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Eine Behebung stellt unserer Ansicht nach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
  • Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen: 
    Das Slider-Karussell, das sich auf der Detailseite mancher Ausflugstipps befindet, beinhaltet unter gewissen Umständen Elemente mit nicht erlaubten ARIA-Rollen. Wir planen, das Slider-Karussell durch ein zugängliches Plugin zu ersetzen oder zu entfernen. 
    Einige Seiten können Lücken in der Überschriftenstruktur aufweisen. Wir arbeiten durch die Schulung unserer Redakteure daran, diese Fehler auszubessern. Sollten Strukturprobleme nicht durch redaktionelle Überarbeitung geklärt werden können, arbeiten wir an einer Änderung der Programmierung.
  • Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum): 
    Leider befinden sich auf der Website noch Elemente mit unzureichendem Kontrastverhältnis. Wir arbeiten daran, auch diese Barrieren zu beseitigen. An einigen Stellen der Seite werden Listenelemente nicht korrekt strukturiert. Das CMS Systeme erstellt für gewisse Navigationselemente nicht korrekte HTML-Strukturen. Wir werden daran arbeiten, auch diese Barrieren zu beseitigen.
  • Erfolgskriterium 2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden: 
    Der oben genannte Slider ist zwar durch assistierende Systeme erreichbar und anzusteuern, er verfügt aber über keine klar erkennbaren Bedienelemente, um ihn anzuhalten oder wieder zu starten. Wir arbeiten an einer Lösung, um in einer zukünftigen Version der Website den Slider durch eine zugängliche Version zu ersetzen.
  • Erfolgskriterium 2.4.4: Linkzweck (im Kontext): Obwohl intensiv überarbeitet, beinhaltet die Seite immer noch Link-Elemente, die keinen Text besitzen, der für Screenreader sichtbar ist. Durch weitere Bearbeitung der Seite werden wir diese Barrieren Zug um Zug beheben.
  • Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert
    PDF Dokumente sind gegebenenfalls nicht barrierefrei und können durch Screenreader nur teilweise oder nicht korrekt erfasst und genutzt werden. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. 

Inhalte von Dritten

Inhalte von externen Vortragenden oder Kooperationspartnern, also Inhalte, die nicht im Einflussbereich des Redaktionsteams der Fachhochschule liegen, können Barrieren enthalten. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden, wir sind aber bestrebt, auch hier Verbesserungen vorzunehmen.

Google Maps

Die auf der Seite eingebundene Google Maps-Karte zur Darstellung der Ausflugsziele ist aus Sicht der Barrierefreiheit problematisch.

  1. Eingeschränkte Bedienbarkeit
    Die interaktive Karte ist weder vollständig per Tastatur bedienbar noch für Screenreader-Nutzer*innen zugänglich. Informationen innerhalb der Karte (Pins, Wegbeschreibungen, Interaktionen) werden nicht in einer barrierefreien Form ausgegeben.
  2. Wahrnehmbarkeit visueller Inhalte
    Markierungen und Symbole auf der Karte sind rein visuell vermittelt und daher für Personen mit Sehbeeinträchtigungen nur schwer oder gar nicht erfassbar.
  3. Vorhandene Textalternative
    Wir möchten aber darauf hinweisen, dass die Ausflugsziele zusätzlich in einer textbasierten Liste unter der URL https://www.niederoesterreich-card.at/alle-ausflugsziele dargestellt werden. Diese Liste stellt eine barrierefreie Alternative zur Karte dar und gewährleistet, dass die wesentlichen Informationen unabhängig vom Kartenelement zugänglich sind.
     

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Informationen in einem barrierefreien Format benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter card@noe.co.at 

Durchsetzung und Schlichtungsverfahren

Sollten die Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit Sie nicht zufriedenstellen, wenden Sie sich an das Sozialministeriumservice als zuständige Marktüberwachungsbehörde. Die zentrale Mailadresse der Marktüberwachungsbehörde lautet: marktueberwachung-bafg@sozialministeriumservice.gv.at.